Kennen Sie das neue Werkvertragsrecht?

 

Das Werkvertragsrecht hat sich seit dem 01.01.2018 in einigen grundlegenden Bereichen geändert, was vielen Werkunternehmern nicht klar zu sein scheint. Sie tappen in die Falle, wenn Sie z.B. Ihre Privatkunden nicht ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht belehren. Zudem benötigen Sie Handlungssicherheit, wie Sie eine Abnahme notfalls erzwingen können, sofern sich Ihr Kunde dieser ohne Angabe von gewichtigen Gründen verweigert. Unsere Veranstaltung soll Ihnen einen Leitfaden geben, mit dem Sie Ihre Aufträge rechtssicher gestalten und abwickeln können.

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