Recht

Recht

„Das Risiko, Recht zu bekommen und es durchsetzen zu können, ist schwer kalkulierbar“

 

Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht fokussiert sich Frau Stephanie Kessenbrock auf alle rechtlich relevanten Themen rund um Ihr Unternehmen und begleitet Sie in der Wahl der richtigen Maßnahmen.

Dazu gehören insbesondere die Bereiche:

 

Handelsrecht

  • Internationaler Rechtsverkehr, d. h. vertragliche Gestaltung von Kooperations-, Liefer-, Einkaufs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung international geltender Gesetze und Verordnungen

  • Onlinehandel, d. h. Verkauf von Waren und Dienstleistungen national und international und rechtssichere Gestaltung diesbezüglicher Shop-Systeme unter Berücksichtigung vor- und nachvertraglicher Informations- und Hinweispflichten

  • Transport + Speditionsrecht, d. h. rechtssichere Gestaltung von Angeboten und Aufträgen unter Berücksichtigung geltender nationaler (z.B. ADSp) oder internationaler (z.B. CMR ) Regelungen

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung in der Wahl der richtigen Rechtsform

  • Übertragung von Personen- und Kapitalgesellschaften in andere Rechtsformen

  • Verschmelzung von Unternehmen

  • Nachfolge, d. h. Begleitung in den sensiblen Nachfolgeprozessen zwecks Erhaltung von Unternehmen; hierzu wurde das Institut für Unternehmensnachfolge – Bergisches Land im Jahr 2020 gegründet, das Unternehmer und potentielle Nachfolger zusammenbringt und danach den gesamten Nachfolgeprozess bis zur erfolgreichen Übernahme begleitet

  • Abwicklung von Unternehmen, d. h. Betriebseinstellung, Auflösung oder Insolvenz und hier insbesondere die Begleitung in arbeitsrechtlicher Hinsicht (z.B. zum Thema von Massenentlassungen)

Arbeitsrecht

  • Arbeitsverträge (Arbeitnehmer / freier Mitarbeiter) und deren Gestaltung unter Einbeziehung aktueller gesetzlicher Vorschriften und hier insbesondere die dauerhafte Überprüfung der Rechtskonformität

  • Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz, d. h. Beratung im Bereich der Erfassung von Arbeitszeiten voll-, teilzeit- oder geringfügig Beschäftigter

  • Kündigungen, d. h. Vorbereitung und Gestaltung rechtswirksamer Kündigungen zwecks Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen

  • Aufhebungsverträge, d. h. deren Gestaltung zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur Vermeidung von Sperren durch das zuständige Arbeitsamt

  • Personaldienstleistung, d. h. Gestaltung von diesbezüglichen Arbeitsverträgen und Überlassungsverträgen unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Tarifrechts

  • Tarifrecht und Betriebsverfassungsgesetz in ihren entsprechenden Anwendungsbereichen und hier Begleitung bei Abstimmungserfordernissen mit dem Betriebsrat bei Unternehmerentscheidungen

Vertragsrecht

  • Gestaltung des gesamten notwendigen Vertragswerks für Unternehmen, wie insbesondere Kauf- und Lieferverträge, Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Dienstleistungsverträge, AGB inkl. Gerichtsstandvereinbarung und Mediationsklausel , Kooperations- und Vertriebspartnerverträge, Joint Venture-Verträge, Lizenzverträge, Franchise-Verträge

Marken- und Designrecht

  • Anmeldung von Schutzmarken, d. h. Wort-, Wort/Bildmarken und Design-Rechten (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) auf nationaler (D), europäischer (EU) und internationaler Ebene (weltweit)

Onlinerecht

  • Rechts – Check von Online-Shopsystemen, d. h. die rechtssichere Gestaltung und Pflege von Bestellvorgängen unter Berücksichtigung vor- und nachvertraglicher Hinweis- und Informationspflichten

  • Erstellung aller notwendigen Hinweise (während des Bestellprozesses), Erklärungen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) und Vertragsbedingungen für den nationalen und internationalen Geschäftsverkehr (AGB inkl. Rechtswahlklausel, Gerichtsstandsvereinbarung und Mediationsvereinbarung)

Stephanie Kessenbrock

Stephanie Kessenbrock

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierte Mediatorin

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