Recht
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„Das Risiko, Recht zu bekommen und es durchsetzen zu können, ist schwer kalkulierbar“
Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht fokussiert sich Frau Stephanie Kessenbrock auf alle rechtlich relevanten Themen rund um Ihr Unternehmen und begleitet Sie in der Wahl der richtigen Maßnahmen.
Dazu gehören insbesondere die Bereiche:
Handelsrecht
Internationaler Rechtsverkehr, d. h. vertragliche Gestaltung von Kooperations-, Liefer-, Einkaufs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung international geltender Gesetze und Verordnungen
Onlinehandel, d. h. Verkauf von Waren und Dienstleistungen national und international und rechtssichere Gestaltung diesbezüglicher Shop-Systeme unter Berücksichtigung vor- und nachvertraglicher Informations- und Hinweispflichten
Transport + Speditionsrecht, d. h. rechtssichere Gestaltung von Angeboten und Aufträgen unter Berücksichtigung geltender nationaler (z.B. ADSp) oder internationaler (z.B. CMR ) Regelungen
Gesellschaftsrecht
Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung in der Wahl der richtigen Rechtsform
Übertragung von Personen- und Kapitalgesellschaften in andere Rechtsformen
Verschmelzung von Unternehmen
Nachfolge, d. h. Begleitung in den sensiblen Nachfolgeprozessen zwecks Erhaltung von Unternehmen; hierzu wurde das Institut für Unternehmensnachfolge – Bergisches Land im Jahr 2020 gegründet, das Unternehmer und potentielle Nachfolger zusammenbringt und danach den gesamten Nachfolgeprozess bis zur erfolgreichen Übernahme begleitet
Abwicklung von Unternehmen, d. h. Betriebseinstellung, Auflösung oder Insolvenz und hier insbesondere die Begleitung in arbeitsrechtlicher Hinsicht (z.B. zum Thema von Massenentlassungen)
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge (Arbeitnehmer / freier Mitarbeiter) und deren Gestaltung unter Einbeziehung aktueller gesetzlicher Vorschriften und hier insbesondere die dauerhafte Überprüfung der Rechtskonformität
Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz, d. h. Beratung im Bereich der Erfassung von Arbeitszeiten voll-, teilzeit- oder geringfügig Beschäftigter
Kündigungen, d. h. Vorbereitung und Gestaltung rechtswirksamer Kündigungen zwecks Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen
Aufhebungsverträge, d. h. deren Gestaltung zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur Vermeidung von Sperren durch das zuständige Arbeitsamt
Personaldienstleistung, d. h. Gestaltung von diesbezüglichen Arbeitsverträgen und Überlassungsverträgen unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Tarifrechts
Tarifrecht und Betriebsverfassungsgesetz in ihren entsprechenden Anwendungsbereichen und hier Begleitung bei Abstimmungserfordernissen mit dem Betriebsrat bei Unternehmerentscheidungen
Vertragsrecht
- Gestaltung des gesamten notwendigen Vertragswerks für Unternehmen, wie insbesondere Kauf- und Lieferverträge, Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Dienstleistungsverträge, AGB inkl. Gerichtsstandvereinbarung und Mediationsklausel , Kooperations- und Vertriebspartnerverträge, Joint Venture-Verträge, Lizenzverträge, Franchise-Verträge
Marken- und Designrecht
Anmeldung von Schutzmarken, d. h. Wort-, Wort/Bildmarken und Design-Rechten (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) auf nationaler (D), europäischer (EU) und internationaler Ebene (weltweit)
Onlinerecht
Rechts – Check von Online-Shopsystemen, d. h. die rechtssichere Gestaltung und Pflege von Bestellvorgängen unter Berücksichtigung vor- und nachvertraglicher Hinweis- und Informationspflichten
Erstellung aller notwendigen Hinweise (während des Bestellprozesses), Erklärungen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) und Vertragsbedingungen für den nationalen und internationalen Geschäftsverkehr (AGB inkl. Rechtswahlklausel, Gerichtsstandsvereinbarung und Mediationsvereinbarung)
Stephanie Kessenbrock
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierte Mediatorin
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