Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 sieht vor, dass jeder Arbeitgeber gehalten ist, jeden einzelnen Arbeitsplatz dahingehend zu überprüfen, ob dieser auch in der Form des Home-Office von dem Mitarbeiter erfüllt werden kann. Dies besagt § 2 Abs. 4 der Verordnung, nach dem den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Arbeit im Home-Office anzubieten […]