Werkvertragsrecht

Wie verhält man sich eigentlich, wenn man Bauarbeiten beauftragt, die mangelhaft ausgeführt werden und Ihr Auftragnehmer etwaige Mängel nicht anerkennen bzw. nicht beseitigen will, Sie aber Ihr Bauvorhaben fertigstellen lassen möchten?

Ein probates Mittel in diesem Fall ist das gerichtliche selbständige Beweissicherungsverfahren. Dabei wird durch einem gerichtlich bestellten Gutachter geprüft, ob Mängel vorliegen und wer diese zu verantworten hat. Ein solches Verfahren erspart dann oft eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung und Sie können zudem nach Feststellung des Ist-Zustands die Arbeiten auf Kosten des Verursachers anderweitig fortführen lassen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie agieren müssen.

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