Die Mediationsklausel im Arbeitsvertrag

Stellen Sie sich vor, Mitarbeiter Ihres Unternehmens in Führungspositionen haben ein Problem miteinander, das dazu führt, dass gemeinsame Unternehmensziele nicht erreicht werden können. Stellen Sie sich weiterhin vor, dass Sie keine arbeitsvertragliche Handhabe haben, um Ihre Mitarbeiter in eine Mediation zu schicken.

Denken Sie in Ihren Arbeitsverträgen unbedingt an eine Mediationsklausel. Bereits zu Arbeitsbeginn erklären sich damit Mitarbeiter Ihres Unternehmens bereit, bei Konflikten an einem Mediationsverfahren teilzunehmen. Damit stellen Sie einen effektiven Lösungsprozess sicher, um unternehmerische Einbußen zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne in der vertraglichen Gestaltung.

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