Neuerungen bezüglich der Facebook-Fanpage

Seit der EuGH entschieden hat, dass Facebook-Fanpage-Betreiber in der Mitverantwortung für die von Facebook im Zusammenhang mit der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten (Facebook-Insights-Daten) sind, herrscht Unsicherheit

Kann man als Unternehmer noch eine Fanpage unterhalten, ohne sich der Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen auszusetzen?

Kann die Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Seite untersagen?

Zwar kann sich an der Rechtslage durch das ausstehende BVerwG-Urteil und die geplante Verabschiedung der EU-Privacy-Verordnung Mitte 2019 noch einiges ändern, doch die vorbezeichneten Risiken können Sie zunächst durch zwei einfache Schritte, wenn auch nicht beseitigen, so doch zumindest drastisch reduzieren.

Schritt 1:

Passen Sie ihre Datenschutzerklärung an, indem Sie einen Abschnitt zu Ihrer Fanpage einfügen.

Hierbei müssen Sie folgendes beachten:

  1. Verweisen Sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Facebook-Insights-Daten.
  2. Bringen Sie zum Ausdruck, welche Daten Sie von Facebook erhalten und wie Sie diese verwenden.
  3. Verlinken Sie die Datenschutzrichtlinie von Facebook und die Informationen zu den Insights-Daten.
  4. Erklären Sie, wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können.
  5. Verweisen Sie auf die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, denn hier hat es eine interessante Entwicklung gegeben. Gemäß „Page Controller Addendum“, einem zwischen Facebook und dem Fanpage-Betreiber bestehenden Vertrag, übernimmt Facebook die primäre Verantwortung für die Insights-Daten. Etwaige Anfragen von Betroffenen oder Datenschutzbehörden hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten müssen sie nur innerhalb von sieben Kalendertagen an Facebook weiterleiten.
  6. Verlinken Sie das „Page Controller Addendum“.

Schritt 2:

Verlinken Sie die modifizierte Datenschutzerklärung, unter Verwendung des Begriffs „Datenschutzerklärung“ im Feld für die Website-Adresse auf Ihrer Fanpage.

Bei der Durchführung dieser Schritte unterstützen wir Sie natürlich gerne!

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