Informationspflichten für Online-Marktplätze

ab dem 28.05.2022 gelten für Betreiber von Online-Marktplätzen umfassendere Hinweis- und Transparenzpflichten. Das folgt aus der Umsetzung der „EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften“ durch den Deutschen Bundestag am 10. Juni 2021.

Plattformbetreiber müssen Verbraucher in Zukunft z.B. darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden, auch ob die von ihnen gelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Privatpersonen stammen.

Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden.

Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, muss es den Kunden darüber aufklären, ob und wie sicherstellt wird, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind also verboten.

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