Seit der EuGH entschieden hat, dass Facebook-Fanpage-Betreiber in der Mitverantwortung für die von Facebook im Zusammenhang mit der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten (Facebook-Insights-Daten) sind, herrscht Unsicherheit
Kann man als Unternehmer noch eine Fanpage unterhalten, ohne sich der Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen auszusetzen?
Kann die Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Seite untersagen?
Zwar kann sich an der Rechtslage durch das ausstehende BVerwG-Urteil und die geplante Verabschiedung der EU-Privacy-Verordnung Mitte 2019 noch einiges ändern, doch die vorbezeichneten Risiken können Sie zunächst durch zwei einfache Schritte, wenn auch nicht beseitigen, so doch zumindest drastisch reduzieren.
Schritt 1:
Passen Sie ihre Datenschutzerklärung an, indem Sie einen Abschnitt zu Ihrer Fanpage einfügen.
Hierbei müssen Sie folgendes beachten:
- Verweisen Sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Facebook-Insights-Daten.
- Bringen Sie zum Ausdruck, welche Daten Sie von Facebook erhalten und wie Sie diese verwenden.
- Verlinken Sie die Datenschutzrichtlinie von Facebook und die Informationen zu den Insights-Daten.
- Erklären Sie, wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können.
- Verweisen Sie auf die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, denn hier hat es eine interessante Entwicklung gegeben. Gemäß „Page Controller Addendum“, einem zwischen Facebook und dem Fanpage-Betreiber bestehenden Vertrag, übernimmt Facebook die primäre Verantwortung für die Insights-Daten. Etwaige Anfragen von Betroffenen oder Datenschutzbehörden hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten müssen sie nur innerhalb von sieben Kalendertagen an Facebook weiterleiten.
- Verlinken Sie das „Page Controller Addendum“.
Schritt 2:
Verlinken Sie die modifizierte Datenschutzerklärung, unter Verwendung des Begriffs „Datenschutzerklärung“ im Feld für die Website-Adresse auf Ihrer Fanpage.
Bei der Durchführung dieser Schritte unterstützen wir Sie natürlich gerne!